

Rechtliches - Die wichtigsten Regeln
e-motion Redaktion | 28. Oktober 2025
e-Bike oder Pedelec? Auf Radwegen oder auf der Straße? Die wichtigsten e-Bike Regeln im Überblick!
Du hast dein Traum e-Bike gefunden und möchtest endlich in die Pedale treten. Doch plötzlich kommen Fragen auf: Welches e-Bike ist rechtlich ein Fahrrad und welches ein Kleinkraftrad? Brauche ich einen Führerschein oder muss mein e-Bike ein Nummernschild tragen? Gibt es eine e-Bike Helmpflicht? Und ab wann darf man e-Bike fahren? Keine Sorge, du bist nicht allein mit diesen Fragen! Die Rechtsgrundlagen rund um e-Bikes und Pedelecs können komplex sein und sind entscheidend für deine Sicherheit und die Vermeidung von Bußgeldern. Bei e-motion nehmen wir unsere Verantwortung als Experten für e-Bikes ernst. Wir haben diesen umfassenden Guide für dich erstellt, um Licht ins Dunkel der e-Bike Gesetze zu bringen und dich vollumfänglich zu informieren. Wichtiger Hinweis: Dieser Guide dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gesetzliche Bestimmungen können sich ändern. Wir bemühen uns um höchste Aktualität zum Stand Juni 2025.

Pedelec, S-Pedelec, e-Bike: Die rechtlichen Unterschiede auf einen Blick
Bevor wir in die Details der einzelnen Regeln eintauchen, ist es entscheidend, die verschiedenen Kategorien von e-Bikes und ihre rechtliche Einordnung genau zu verstehen. Denn ob dein e-Bike als Velo, Mofa oder gar Kleinkraftrad eingestuft wird, hat enorme Auswirkungen auf Führerscheinpflicht, Helmpflicht, Versicherung und wo du damit überhaupt fahren darfst. Lass uns die wichtigsten Typen sauber voneinander abgrenzen:
Pedelec (≤ 25 km/h)
Rechtskategorie: Velo
Führerschein: nicht nötig
Helmpflicht: keine Pflicht, aber empfohlen
Versicherung: private Haftpflicht empfohlen
Nummernschild: nicht nötig
Radwegnutzung: ja
Mindestalter: keine Begrenzung (empfohlen ab 14 Jahren)
Promillegrenze: 1,6‰ erlaubt, 0,3‰ bei Ausfallerscheinungen
Kinder- und Lastentransport: erlaubt
S-Pedelec (≤ 45 km/h)
Rechtskategorie: Kleinkraftvelo
Führerschein: Klasse AM
Helmpflicht: Pflicht
Versicherung: Pflicht mit Kennzeichen & Kfz-Haftpflicht
Nummernschild: Jahreskennzeichen
Radwegnutzung: nein
Mindestalter: ab 16 Jahren
Promillegrenze: 0,5‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1‰ Straftat
Kinder- und Lastentransport: Kinderanhänger nicht erlaubt, für Lastentransport Herstellervorgaben beachten
e-Bike (Gashebel)
Rechtskategorie: Kleinkraftvelo
Führerschein: Klasse AM
Helmpflicht: Pflicht
Versicherung: Pflicht mit Kennzeichen & Versicherung
Nummernschild: Mofa-Kennzeichnung
Radwegnutzung: nein
Mindestalter: ab 15 Jahren
Promillegrenze: 0,5‰ Ordnungswidrigkeit, ab 1,1‰ Straftat
Kinder- und Lastentransport: Kinderanhänger nicht erlaubt, für Lastentransport Herstellervorgaben beachten
Das Pedelec (kurz für Pedal Electric Cycle) ist der mit Abstand häufigste und beliebteste e-Bike Typ in Deutschland und Österreich. Rechtlich gesehen handelt es sich hierbei um ein ganz normales Fahrrad – mit dem entscheidenden Unterschied der elektrischen Unterstützung.
Definition:
Der Motor unterstützt ausschließlich beim Treten (Tretunterstützung).
Die Motorleistung beträgt maximal 250 Watt Dauer-Nennleistung.
Die Unterstützung wird automatisch bei 25 km/h abgeriegelt. Fährst du schneller, trittst du aus eigener Kraft.
Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis maximal 6 km/h ist erlaubt.
Rechtliche Einordnung: Ein Pedelec gilt rechtlich als Velo.
Führerschein: Es ist kein Führerschein erforderlich.
Helmpflicht: Es besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Pedelecs in Deutschland und Österreich. Wir von e-motion empfehlen jedoch dringend das Tragen eines geeigneten Fahrradhelms für deine eigene Sicherheit!
Versicherung: Eine separate Versicherung (z.B. Haftpflicht) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, da das Pedelec als Velo gilt. Deine private Haftpflichtversicherung deckt in der Regel Schäden ab, die du anderen zufügst. Eine zusätzliche e-Bike-Versicherung für Diebstahl oder Schäden am eigenen Velo ist jedoch ratsam.
Nummernschild/Zulassung: Es ist kein Nummernschild und keine offizielle Zulassung nötig.
Velowegnutzung: Du darfst mit einem Pedelec uneingeschränkt Radwege nutzen – innerorts und außerorts, genau wie mit einem herkömmlichen Velo.
Mindestalter: Es gibt keine Altersbeschränkung für das Fahren eines Pedelecs.
Das S-Pedelec (Speed Pedelec - Tretunterstützung bis 45 km/h)
Das S-Pedelec ist die sportlichere und schnellere Variante des Pedelecs und wird oft als "schnelles e-Bike" bezeichnet. Es bietet Unterstützung auch bei höheren Geschwindigkeiten, bringt aber deutlich strengere rechtliche Auflagen mit sich, da es nicht mehr als Velo gilt.
Fakten
Definition:
Die Motorunterstützung erfolgt ausschließlich beim Treten.
Die Motorleistung kann bis zu 4.000 Watt betragen.
Die Unterstützung wird erst bei 45 km/h abgeregelt.
Rechtliche Einordnung: Ein S-Pedelec wird als Motorvelo eingestuft und ist somit kein Velo mehr!
Führerausweis: Du benötigst mindestens den Kategorie M Führerausweis (Rollerführerschein). Besitzt du einen Pkw-Führerausweis (Kategorie B), ist dieser ebenfalls ausreichend.
Helmpflicht: Es besteht gesetzliche Helmpflicht! Du musst einen nach ECE-R 22.05/22.06 Norm geprüften Helm tragen (Motorradhelm oder spezieller S-Pedelec-Helm). Ein normaler Velohelm ist nicht ausreichend.
Versicherung: Ja, ein Versicherungskennzeichen ist zwingend erforderlich. Dies erhältst du über eine Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Eine Teilkaskoversicherung für Diebstahl oder Schäden am eigenen S-Pedelec ist zudem ratsam.
Nummernschild/Zulassung: Ja, es ist ein offizielles Versicherungskennzeichen notwendig, das am Heck des S-Pedelecs angebracht werden muss. Eine Betriebserlaubnis vom Hersteller ist ebenfalls erforderlich.
Radwegnutzung: Achtung: Das Fahren auf Velowegen ist grundsätzlich verboten! Du musst mit dem S-Pedelec die Fahrbahn nutzen. Nur Velowege, die explizit mit dem Zusatzschild „Motorvelos frei“ oder „S-Pedelecs frei“ gekennzeichnet sind, dürfen befahren werden.
Mindestalter: Das Mindestalter für das Fahren eines S-Pedelecs beträgt 16 Jahre.
H3: Das e-Bike im engeren Sinne (auch ohne Treten per Gashebel)
Umgangssprachlich wird der Begriff “e-Bike” oft für jedes Velo mit Elektroantrieb genutzt. Doch zwischen Pedelecs und e-Bikes gibt es rechtlich gesehen wesentliche Unterschiede. Der Gesetzgeber definiert, dass "echte" e-Bikes nicht nur beim Treten unterstützen, sondern auch per Gasgriff oder Daumenschalter fahren können – ähnlich einem Mofa oder Moped. Diese sind in Deutschland und Österreich seltener als Pedelecs und unterliegen ebenfalls strengeren Regeln.
Definition:
Der Motor kann das Velo auch ohne gleichzeitiges Treten antreiben.
Die Motorleistung und die Höchstgeschwindigkeit der reinen Motorfahrt bestimmen die genaue rechtliche Einordnung.
Rechtliche Einordnung: Je nach Bauart können diese e-Bikes als Leichtmofa (bis 20 km/h), Mofa (bis 25 km/h) oder Kleinkraftvelo (bis 45 km/h) eingestuft werden.
Führerschein:
Bis 20 km/h (Leichtmofa) & bis 25 km/h (Mofa): Mofa-Prüfbescheinigung (ab 15 Jahre).
Bis 45 km/h (Kleinkraftvelo): Führerscheinklasse AM (ab 16 Jahre) oder höher.
Helmpflicht: Ja, es besteht Helmpflicht für alle diese Kategorien (Mopedhelm nach ECE-Norm).
Versicherung: Ja, ein Versicherungskennzeichen ist zwingend erforderlich.
Nummernschild/Zulassung: Ja, ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis sind notwendig.
Velowegnutzung: Grundsätzlich verboten. Nur Velowege mit dem Zusatzschild "Mofas frei" dürfen befahren werden.
Mindestalter: Ab 15 Jahren (Leichtmofa/Mofa) bzw. 16 Jahren (Kleinkraftvelo).

Die Frage nach dem Fahrausweis für ein e-Bike gehört zu den am häufigsten gestellten und sorgt oft für Verunsicherung. Die klare Antwort lautet: Es kommt ganz auf den e-Bike-Typ an, den du fährst! Denn nicht jedes Velo mit elektrischem Antrieb benötigt einen Fahrausweis. Lass uns gemeinsam klären, wann du welchen Fahrausweis brauchst und wann du einfach losfahren darfst.
