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Neues Jahr, neue gesetzliche Vorschriften. Der Bundesrat hat Ende letzten Jahres neue Regelungen für e-Bike Fahrer:innen beschlossen, die zu mehr Sicherheit im Strassenverkehr beitragen sollen. Hier erfahrt ihr, was sich bereits am dem 1. April 2022 ändern wird:

Bevorstehende Änderungen auf einen Blick

  • Alle e-Bike Typen, e-MTBs und e-Rennräder sind von der Tagfahrlicht Regelung betroffen

  • Als Tagfahrlicht gilt bereits die standardmässig eingebaute Beleuchtung

  • Abnehmbare Aufsteck-Akkuleuchten werden ebenfalls akzeptiert

  • Blinkende Beleuchtungen dürfen nur als Zusatzlicht verwendet werden

  • In der Schweiz ist das Tagfahrlicht nicht typengenehmigungspflichtig

  • Eine genaue Spezifikation der Lichtstärke gibt es jedoch nicht

  • Das Tagfahrlicht muss auf 100 Meter Entfernung erkennbar sein, aber es darf nicht blenden

  • Tachopflicht für S-Pedelecs ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h für neue S-Pedelecs

  • Ältere S-Pedelecs fallen ab dem 1. April 2027 ebenfalls unter die Tachopflicht

  • Der Tacho muss die genaue Geschwindigkeit des e-Bikes angeben

  • Die Anzeige darf nicht mehr als zehn Prozent oder vier km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweichen

  • Auch langsame e-Bikes müssen künftig bei Tempoüberschreitungen mit einer Geldstrafe von 30 Franken rechnen

Ab 2024 Tacho-Pflicht an S-Pedelecs

Neue Regelungen erwarten auch die Besitzer:innen sogenannter Speed Pedelecs, also von e-Bikes mit einer Tretunterstützung von bis zu 45 km/h. Denn alle S-Pedelecs müssen ab dem 1. April 2024 mit einem Tacho ausgerüstet sein, sofern es sich um ein Neufahrzeug handelt. Bis zum 1. April 2027 müssen auch ältere S-Pedelec Modelle mit einem Tacho nachgerüstet sein. Wichtig zu beachten ist hierbei, dass die tatsächliche Geschwindigkeit angezeigt wird und sie nicht mehr als zehn Prozent plus vier km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweicht. Aber auch reguläre e-Bikes, für die keine Tachopflicht gilt, müssen bei einer Tempoüberschreitung künftig eine Strafe von 30 Franken zahlen. Diese Pflicht soll dabei helfen, die Höchstgeschwindigkeit in Tempo 20 und 30 Zonen einzuhalten.

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Die e-motion e-Bike Experten Gruppe ist bereits seit 2009 ein unabhängiger Verbund von wirtschaftlich eigenständigen Fachhändlern, die sich auf Elektrofahrräder spezialisiert haben. Wir finden für jeden das richtige Traum e-Bike.

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